Neuregelungen zur Altersteilzeit 2004
 
Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBL. I S. 2848), das sogenannte Hartz III - Gesetz wurden mit Wirkung zum 01.07.2004 Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes geändert. Im Wesentlichen wurde das Regelarbeitsentgelt als neue Berechnungsgrundlage für den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge eingeführt und die Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell näher ausgestaltet. Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wird das Renteneintrittsalter bei Inanspruchnahme der „Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit“ angehoben. Dazu haben wir in den Sozialpolitischen Informationen für das 1. Halbjahr 2004 ausführlich berichtet. Der Vollständigkeit halber haben wir auch in dieser Sonderinfo die geplanten Neuregelungen aufgenommen.

 

Mit freundlicher Genehmigung

ver.di e.V.

Bundesverwaltung

Judith Kerschbaumer

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